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   BVerwG, 07.12.1976 - 1 C 31.76   

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https://dejure.org/1976,2370
BVerwG, 07.12.1976 - 1 C 31.76 (https://dejure.org/1976,2370)
BVerwG, Entscheidung vom 07.12.1976 - 1 C 31.76 (https://dejure.org/1976,2370)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Dezember 1976 - 1 C 31.76 (https://dejure.org/1976,2370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Gewährung von Geschiedenenwitwenrente - Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1976 - 1 C 31.76
    Die nur unechte Rückwirkung bedarf im Gegensatz zur echten Rückwirkung keines besonderen Rechtfertigungsgrundes, sondern ist auch ohne einen solchen "grundsätzlich zulässig" (BVerfGE 30, 392 [402]); der Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes kann aber je nach der Lage der Verhältnisse im einzelnen Fall der Regelungsbefugnis - und damit den zulässigen Regelungsinhalten - Schranken setzen (BVerfGE a.a.O.), d.h. bestimmte Regelungsinhalte ausschließen.

    Danach hängt es von der verfassungsrechtlichen Beurteilung des einzelnen Regelungsfalles ab, ob die Betroffenen im Vertrauen auf den Bestand einer bestimmten gesetzlichen Regelung eine Rücksichtnahme durch den Normgeber billigerweise erwarten dürfen (BVerfGE 30, 392 [404]); bei der Entscheidung über diese - letztlich eine spezifische Ausprägung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes in sich schließende - Frage ist zwischen dem Ausmaß des Vertrauensschadens einerseits und der Bedeutung des gesetzgeberischen Anliegens für das.

    Wohl der Allgemeinheit andererseits abzuwägen (BVerfGE 30, 392 [404 m.w.N.]).

  • BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59

    Rückwirkende Steuern

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1976 - 1 C 31.76
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 13, 261 [271 f.]; 25, 142 [154]; 30, 250 [267 ff.]; 36, 73 [82]) ergeben sich die Grenzen zulässiger Rückwirkung von Gesetzen aus dem Rechtsstaatsprinzip, zu dessen wesentlichen Elementen die Rechtssicherheit gehört, die für den Bürger in erster Linie Vertrauensschutz bedeutet.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bemißt sich die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der echten Rückwirkung und der unechten Rückwirkung nach je verschiedenen Regeln: Während die echte Rückwirkung als Eingriff in einen abgeschlossenen, der Vergangenheit angehörenden Sachverhalt, von einigen eng begrenzten Ausnahmefällen abgesehen, nur dann zulässig ist, wenn zwingende, dem Gebot der Rechtssicherheit übergeordnete Gründe des gemeinen Wohls die Rückwirkung rechtfertigen (BVerfGE 13, 261 [270 ff.]; 30, 250 [268]), ist das Vertrauen in den Fortbestand der Rechtslage bei dem unecht rückwirkenden Eingriff in noch nicht abgeschlossene, in der Entwicklung befindliche und noch einem Risiko ausgesetzte Sachverhalte in geringerem Maße geschützt (BVerfGE 30, 250 [268]).

  • BVerfG, 09.03.1971 - 2 BvR 326/69

    Absicherungsgesetz

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1976 - 1 C 31.76
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 13, 261 [271 f.]; 25, 142 [154]; 30, 250 [267 ff.]; 36, 73 [82]) ergeben sich die Grenzen zulässiger Rückwirkung von Gesetzen aus dem Rechtsstaatsprinzip, zu dessen wesentlichen Elementen die Rechtssicherheit gehört, die für den Bürger in erster Linie Vertrauensschutz bedeutet.

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bemißt sich die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der echten Rückwirkung und der unechten Rückwirkung nach je verschiedenen Regeln: Während die echte Rückwirkung als Eingriff in einen abgeschlossenen, der Vergangenheit angehörenden Sachverhalt, von einigen eng begrenzten Ausnahmefällen abgesehen, nur dann zulässig ist, wenn zwingende, dem Gebot der Rechtssicherheit übergeordnete Gründe des gemeinen Wohls die Rückwirkung rechtfertigen (BVerfGE 13, 261 [270 ff.]; 30, 250 [268]), ist das Vertrauen in den Fortbestand der Rechtslage bei dem unecht rückwirkenden Eingriff in noch nicht abgeschlossene, in der Entwicklung befindliche und noch einem Risiko ausgesetzte Sachverhalte in geringerem Maße geschützt (BVerfGE 30, 250 [268]).

  • BVerfG, 03.10.1973 - 1 BvL 30/71

    Verfassungsmäßigkeit der "Abschmelzung" des Knappschaftsruhegeldes

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1976 - 1 C 31.76
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 13, 261 [271 f.]; 25, 142 [154]; 30, 250 [267 ff.]; 36, 73 [82]) ergeben sich die Grenzen zulässiger Rückwirkung von Gesetzen aus dem Rechtsstaatsprinzip, zu dessen wesentlichen Elementen die Rechtssicherheit gehört, die für den Bürger in erster Linie Vertrauensschutz bedeutet.

    Im vorliegenden Fall geht es um eine sogenannte "unechte Rückwirkung" im Sinne dieser Rechtsprechung, die gegeben ist, wenn eine Rechtsnorm zwar unmittelbar nur auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte für die Zukunft einwirkt, damit aber zugleich die betroffene Rechtsposition nachträglich im ganzen entwertet (BVerfGE 36, 73 [BVerfG 03.10.1973 - 1 BvL 30/71] [82]).

  • BVerfG, 21.01.1969 - 2 BvL 11/64

    Beamtenwitwe

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1976 - 1 C 31.76
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 13, 261 [271 f.]; 25, 142 [154]; 30, 250 [267 ff.]; 36, 73 [82]) ergeben sich die Grenzen zulässiger Rückwirkung von Gesetzen aus dem Rechtsstaatsprinzip, zu dessen wesentlichen Elementen die Rechtssicherheit gehört, die für den Bürger in erster Linie Vertrauensschutz bedeutet.
  • BVerwG, 27.06.1966 - I C 130.64

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Voraussetzungen für die Gewährung einer

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1976 - 1 C 31.76
    Das Versorgungswerk der Beklagten dient damit Aufgaben, die sonst der Sozialversicherung zukommen (vgl. Urteil des erkennenden Senats vom 27. Juni 1966 - BVerwG I C 130.64 - [Buchholz 418.00 Nr. 5]).
  • BSG, 24.03.1971 - 6 RKa 14/69

    Beteiligung einer Hinterbliebenen eines verstorbenen Kassenarztes an der

    Auszug aus BVerwG, 07.12.1976 - 1 C 31.76
    Die mangelnde Schutzwürdigkeit des Vertrauens der von der Aufhebung des § 12 Abs. 2 VS Betroffenen läßt sich auch nicht aus dem Urteil des Bundessozialgerichts vom 24. März 1971 - 6 RKa 14/69 - (NJW 1971, 1907 = MDR 1971, 791) herleiten.
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